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Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
20.08.2010, 19:21
Beitrag: #10
RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
Ich habe weder ein Problem mit dem "Du" noch mit dem "Sie". Ich weiss nun mal aus vorangegangen Beiträgen, dass @meyer lieber beim "Sie" bleibt und ich finde das völlig in Ordnung.

Jeder Mensch ist anders komisch - das ist meine Devise. Die Wünsche meiner Gesprächspartner respektiere ich. Es mag vielleicht sein, dass es im Internet eher üblich ist, das "Du" zu verwenden. Aber was ist schon üblich? Muss man es deshalb auch selbst machen? Ich denke nicht.

Außerhalb dieses Forums verwende auch ich lieber das "Sie". Zumindest, wenn es Leute sind, die erst frisch in einem Forum sind. Wenn die dann nett sind und man auf gleicher Welle funkt und die mich duzen, gehe ich dann auch zum "Du" über. Das entscheide ich von Fall zu Fall.

Und ganz ehrlich: Ich mag den meyer. Ob mit "Sie" oder ohne "Sie" ist dabei völlig egal.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - Kiharu - 20.08.2010 19:21

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