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Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
07.08.2010, 17:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.08.2010 17:32 von meyer.)
Beitrag: #3
RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
Kiharu schrieb:Ein grünes Dach auf Ihrem Schreiben, ein zerknirschter Sachbearbeiter, welcher bei seinem SGL den SV schildern darf, und eine baldige Entscheidung über den Antrag.
Danke. Ich dachte sowas passiert schon, wenn man schriftlich anfragt, warum bei einem einfachen Antrag seit anderthalb Jahren trotz Erinnerung weder eine Bearbeitung noch eine sonstige Rückmeldung erfolgt.

Aber offenbar gibt es da an Amtsstelle Möglichkeiten, die Sache weiter hinauszuschieben. Oder es sind drei verschiedene Bearbeiter gleichzeitig verantwortlich (siehe obigen hin und her), so dass es keiner in die Hand nimmt.

Werde wohl mal die Probe aufs Exempel machen, alles Informelle scheint hier nicht zu fruchten.
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RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - meyer - 07.08.2010 17:32

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