Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
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07.08.2010, 17:03
Beitrag: #2
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RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch
Zitat:Hat jemand Erfahrung, was ein solcher Antrag im FA auslöst ? Ein grünes Dach auf Ihrem Schreiben, ein zerknirschter Sachbearbeiter, welcher bei seinem SGL den SV schildern darf, und eine baldige Entscheidung über den Antrag. Alles in allem nix Schlimmes für die Beteiligten aber es kommt Bewegung in den Fall. Ich wäre da relativ schmerzbefreit und würde den Untätigkeitseinspruch einlegen. Es spricht nichts dagegen und die AO gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. Glauben Sie mir, beim ersten Mal tuts noch weh, beim zweiten Mal nicht mehr so sehr ...... ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - meyer - 07.08.2010, 16:13
RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - Kiharu - 07.08.2010 17:03
RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - meyer - 07.08.2010, 17:32
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RE: Ablaufhemmung § 171 Abs. 3 AO / Untätigkeitseinspruch - Petz - 20.08.2010, 18:26
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