2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
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20.07.2010, 12:03
Beitrag: #2
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RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA
Hallo,
zu Frage 1: Komplexes Thema. Die gemeinsame Mitgliederversammlung der gesetzlichen Krankenkassen hat sich folgendermaßen geeinigt: Soweit das Beitragsvolumen nicht aus regelmäßigen Beiträgen stammt, also bestimmt ist durch variable Personalkosten und häufigen Personalwechsel, kann ein vereinfachtes Schätzverfahren anhand der Vormonatsdaten erfolgen. Soweit jedoch die Personalkosten in ihrer Struktur fix sind (feste Löhne und Gehälter, sind diese für den laufenden Abrechnungszeitraum anzupassen. Gleiches gilt, soweit in einem Monat beitragspflichtige Sonderzahlungen (Einmalzahlungen) geleistet werden. Diese sind ebenfalls im Fälligkeitsmonat einzuschätzen. Das musst Du jetzt für Dich entscheiden, was da zutreffend ist. Allerdings ist mir nicht bekannt, wie das von den Kassen sanktioniert wird und ob es überhaupt sanktioniert wird. Theoretisch haben die die Möglichkeit dazu, aber gehört habe ich dazu noch nichts. zu Frage 2: ELENA ist gesetzlich verankert und das Gesetz ist zum 01.01.2010 auch in Kraft getreten. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität, was auch sehr schnell zu gerichtlichen Verfahren geführt hat. Im Grundsatz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet den Meldetatbeständen nachzukommen und muss sich bei Verstoß ein Bußgeld gefallen lassen. Daran hat auch die Vorlage vor das BVerfG nichts geändert. Auch die beabsichtigten Änderungen im Verfahren haben nichts daran geändert, wie auch der teilweise verlautbarte politische Willen ELENA gegebenenfalls wieder abzuschaffen (Kostenfrage). Um die Meldepflicht kommt also keiner herum. Die Berufsgenossenschaften haben einen Arbeitsstau von mehreren Monaten. Dazu kommen Umstrukturierungsprozesse und die Einführung neuer Software, was die Arbeit der Sachbearbeiter nicht vereinfacht. Die Vergabe neuer BG-Nummern ist momentan nicht so einfach. Rein rechtlich könnte man einen Verstoß gegen SV-Meldepflichten verfolgen, was in der Praxis aber, nach meinem Wissen bisher nicht erfolgt ist. Die Tatsache, dass bei Antragstellung auf die Mitgliedschaft grundsätzlich erst einmal zu prüfen ist, welche BG zustndig ist, die Einholung von Arbeitgeberauskünften in einem erweiterten Verfahren und der Arbeitsstau bei den BG'en, dürfte allerdings dazu führen, dass den Arbeitgeber kein Verschulden trifft und somit auch kaum mit einem Bußgeld belegt werden kann. Und soweit mir das Meldeverfahren im Kopf ist, benötigt man die BG-Nummer ausschließlich für Abmeldetatbestände, so dass sich bei einer Neugründung die Frage normalerweise nicht stellen dürfte. Würde das gerne noch mit entsprechenden Quellen unterlegen, aber ich bin, ehrlich gesagt, jetzt gerade zu faul zu suchen. :-) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA - Catja - 20.07.2010, 08:23
RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA - zaunkönig - 20.07.2010 12:03
RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA - Catja - 20.07.2010, 12:13
RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA - missy - 08.08.2010, 20:28
RE: 2 Fragen: Beitr.-Schtzg. / ELENA - zaunkönig - 08.08.2010, 22:48
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