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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
16.07.2010, 11:57
Beitrag: #9
RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
So, der erste Fall wird an die Rb-Stelle abgegeben:

StB nimmt Einspruch nicht zurück mit der Begründung, dass der Veräußerungserlös von 1.- ¤ ja nur symbolisch sei, außerdem sei das Geld gar nicht geflossen (im Notarvertrag bestätigte der Verkäufer aber den Erhalt dieses Betrags....) . Und zudem würde alle anderen Finanzämter (welche, ließ er offen...) das auch so handhaben.

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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren - Petz - 16.07.2010 11:57

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