� 17 und Halbeink�nfteverfahren
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12.07.2010, 18:51
Beitrag: #8
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RE: � 17 und Halbeink�nfteverfahren
Mein Land ist arm, da haben wir DStR nicht.
Hab heute Info aus dem Ministerium bekommen zu diesem "Problem". Es soll zwei FG's geben, die dar�ber geurteilt haben. Leider weiss ich nicht mehr welche. Aber eines weiss ich sicher, ein Urteil zugunsten der Verwaltung ist noch nicht rechtskr�ftig und das zweite zugunsten des Kl�gers wird es nicht, da das FA in die Revision geht. Tja, mit der Grenze ist es so eine Sache. Durch das Urteil des BFH und den Beschluss wurde in meinen Augen die B�chse der Pandorra ge�ffnet. Es war doch klar, dass das ein Nachspiel hat. Die ganzen Regelungen f�r � 17 Verluste sind doch nur mit der heissen Nadel gestrickt. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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