§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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12.07.2010, 09:47
Beitrag: #4
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RE: § 17 und Halbeinkünfteverfahren
Ich gehe bestimmt nicht vor Gericht und mach mich zum Affen, wenn wir von 1 Euro Veräußerungspreis reden und deshalb 200.000 ¤ Verlust nicht berücksichtigen.
Damit sollen sich andere blamieren ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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