Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
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08.07.2010, 13:22
Beitrag: #11
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Diese Wörtchen "auch" hat in der Steuerberaterprüfung so manchen Punkt gekostet. Gefragt war § 357 (2) Satz 2 AO. Die Korrektoren waren sich nicht einig darüber, ob das "auch" jetzt im Sinne von "ebenfalls, zusätzlich" oder im Sinne von "anstatt" ausgelegt werden solle.
Ebenso empfinde ich das hier. Allerdings ist das hier auch eher egal, da wir die Zustellvollmacht haben (mit der wir ja auch keine Bescheide unterschreiben können :-) ) ® |
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Nachrichten in diesem Thema |
Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 06.07.2010, 16:51
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 06.07.2010, 17:31
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 07.07.2010, 10:41
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ulrike - 06.07.2010, 17:41
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - meyer - 06.07.2010, 19:04
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - zaunkönig - 07.07.2010, 12:37
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 07.07.2010, 14:02
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 08.07.2010 13:22
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - zaunkönig - 08.07.2010, 16:30
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 09.07.2010, 09:56
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