Übergang zur Liebhaberei
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07.07.2010, 15:18
Beitrag: #7
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RE: Übergang zur Liebhaberei
Huhu :-)
Also Wenn liebhaberei, dann ist auch der Aufgabegewinn Liebhaberei. Hatte so einen Fall neulich in der Praxis. Unternehmen mit verlusten über 7 Jahre betrieben, bescheide waren stets vorläufig. NAch 7 Jahren wurde der Betrieb aufgegeben, da nunmehr auch nach Überzeugung des Mandanten kein Besserung mehr eintreten würde. Die ersten 4 Jahre wurden daraufhin vom Fa als Anlaufverluste anerkannt, da sich der Mandant auch wirklich bemüht hatte. die letzten 3 Jahre mit laufendem Verlust von zusammen 4.000,-- wurden als Liebhaberei eingestuft. Der Aufgabegewinn in Höhe von 6.000,-- auch ^^ lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 11:46
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 15:21
RE: Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 16:32
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 17:36
RE: Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 20:02
RE: Übergang zur Liebhaberei - Opa - 29.06.2010, 15:53
RE: Übergang zur Liebhaberei - Jive - 07.07.2010 15:18
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