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Übergang zur Liebhaberei
07.07.2010, 15:18
Beitrag: #7
RE: Übergang zur Liebhaberei
Huhu :-)

Also Wenn liebhaberei, dann ist auch der Aufgabegewinn Liebhaberei.

Hatte so einen Fall neulich in der Praxis.

Unternehmen mit verlusten über 7 Jahre betrieben, bescheide waren stets vorläufig. NAch 7 Jahren wurde der Betrieb aufgegeben, da nunmehr auch nach Überzeugung des Mandanten kein Besserung mehr eintreten würde.

Die ersten 4 Jahre wurden daraufhin vom Fa als Anlaufverluste anerkannt, da sich der Mandant auch wirklich bemüht hatte.

die letzten 3 Jahre mit laufendem Verlust von zusammen 4.000,-- wurden als Liebhaberei eingestuft.

Der Aufgabegewinn in Höhe von 6.000,-- auch ^^

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 11:46
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 15:21
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 17:36
RE: Übergang zur Liebhaberei - Opa - 29.06.2010, 15:53
RE: Übergang zur Liebhaberei - Jive - 07.07.2010 15:18

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