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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
07.07.2010, 12:37
Beitrag: #8
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Hallo,

Die getrennte Veranlagung ist doch eine Willenserklärung, die von jedem der steuerpflichtigen Ehegatten beantragt werden kann.

Wenn der TV hier die Ehefrau vertritt und für diese eine getrennte Veranlagung beantragt, dann wird auch eine getrennte Veranlagung durchgeführt, weil die Finanzverwaltung zwingend an die Antragstellung gebunden ist.
Sie, die Finanzverwaltung, hat keine rechtliche Möglichkeit gegen den Willen der Beteiligten eine Zusammenveranlagung durchzuführen.
Will der andere Ehegatte die Zusammenveranlagung, muss er sich auf zivilrechtlichem Weg seinen Anspruch einklagen.

Hinsichtlich der zwingenden Veranlagung bei Antragstellung eines Ehegatten siehe BFH vom 21.9.06 VI R 80/04 (BStBl, 2007 II S. 11)



Wie geht das Ganze dann im Verfahren weiter?

Ehefrau beantragt getrennte Veranlagung und wird veranlagt. Der Ehemann wird nun aufgefordert ebenfalls eine Veranlagung abzugeben.Da er dazu nicht mehr in der Lage ist, fällt diese Verpflichtung auf die Erben. Dies dürfte wohl die Ehefrau gewesen sein. Nun ist diese ebenfalls tot, was deren Nachfolger in die Pflicht nimmt.

Für die Ehefrau ist ein TV bestellt, dem nun auch die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung des Ehemanns übertragen wird, da dies zu den Erbschaftsverpflichtungen der verstorbenen Ehefrau gehört.
Im Zweifel wird das Nachlassgericht eingeschaltet und der Nachlassrichter bestellt den TV zum Beauftragten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - zaunkönig - 07.07.2010 12:37

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