Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
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07.07.2010, 10:41
Beitrag: #7
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Petz schrieb:Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf nämlich auch keine Bescheide empfangen. AEAO zu 122. Tz. 2.13.1.1. Ist der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Verwaltung des gesamten Nachlassvermögens nach § 2213 (1) BGB zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten verpflichtet und soll er zur Erfüllung der Steuerschuld aus dem von ihm verwalteten Nachlass herangezogen werden, kann der Steuerbescheid – auch – an ihn gerichtet werden (BFH-Urteil vom 30.9.1987 - II R 42/84 - BStBl 1988 II S. 120). Ich denke, hiervon kann man ausgehen. Nur - er ist ja nicht TV für den Nachlass des Ehemannes, und das ist das Problem. ® |
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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 06.07.2010, 16:51
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 06.07.2010, 17:31
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 07.07.2010 10:41
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 07.07.2010, 17:36
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ulrike - 06.07.2010, 17:41
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 07.07.2010, 10:29
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - meyer - 06.07.2010, 19:04
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - zaunkönig - 07.07.2010, 12:37
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 08.07.2010, 13:22
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - zaunkönig - 08.07.2010, 16:30
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 09.07.2010, 09:56
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