Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
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07.07.2010, 10:33
Beitrag: #6
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
meyer schrieb:Die Erben sind wohl unbekannt ? Das nicht, aber da gibt es andere Schwierigkeiten, die ich hier aber mangels Relevanz nicht breittreten wollte. Der TV hat ja im Interesse der Erben zu handeln. meyer schrieb:oder sind Erstattungen zu erwarten ? Ja. Und der TV muss diese ja zu erlangen suchen. Deswegen fällt eine Zusammenveranlagung aus. meyer schrieb:Ob der TV überhaupt zur Unterschrift befugt ist, wäre aber ohnehin zu klären. Ich kann es rechtlich nicht herleiten, halte es aber für richtig, soweit es die Ehefrau betrifft. ® |
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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 06.07.2010, 16:51
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 06.07.2010, 17:31
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ulrike - 06.07.2010, 17:41
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - meyer - 06.07.2010, 19:04
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