Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
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06.07.2010, 19:04
Beitrag: #4
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Die Erben sind wohl unbekannt ?
Ansonsten liegt doch das zvE vermutlich immer unter dem GFB? Da wird im Zweifel doch kaum einen eine etwaige Steuererklärungspflicht interessieren, oder sind Erstattungen zu erwarten ? Was wäre denn, wenn eine gemeinsame Erklärung abgegeben, jedoch nur von einem unterschrieben wird, wobei der andere keine getrennte Veranlagung beantragt hat ? Da müsste doch für den Nichunterzeichner eine Schätzung durch das FA erfolgen, die auch im Rahmen einer Zusammenveranlagung sein kann ? Und da würde das FA vermutlich die vom anderen Ehegatten angegeben Zahlen nehmen, sofern nichts gegen die spricht. Insofern sollte es ohne weiteres möglich sein, auch eine Erklärung zur Zusammenveranlagung abzugeben. Ob der TV überhaupt zur Unterschrift befugt ist, wäre aber ohnehin zu klären. |
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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - ecro - 06.07.2010, 16:51
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 06.07.2010, 17:31
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