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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
06.07.2010, 17:31
Beitrag: #2
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Wüsste ich jetzt auch nicht.

Aber wenn bei einer Person getrennte Veranlagung durchgeführt wird, wird für die andere Person zwangsweise getrennte Veranlagung durchgeführt.
Egal, ob mit oder ohne Unterschrift.

Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf nämlich auch keine Bescheide empfangen.
Das ergibt sich aus dem Bekanntgabeerlass, den ich hier jetzt aber nicht zur Hand habe.
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RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen - Petz - 06.07.2010 17:31

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