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Übergang zur Liebhaberei
29.06.2010, 17:36
Beitrag: #5
RE: Übergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Der Warenbestand hat sich über Jahre aufgebaut und man kann evtl. auch nicht mehr nachvollziehen, wann welche Ware gekauft ist.
Ist doch auch völlig egal

Eisvogel schrieb:sollte heißen im Hauptberuf ist er Angestellter und nicht auf den Gewinn des Gewerbes angewiesen
also kein weiterer Gewerbebetrieb, keine USt-Abgabe?

Eisvogel schrieb:sowas hat die Prüferin schon angedeutet, aber ich bin der Meinung, das kann dann ja wohl erst zum Tragen kommen, wenn der Totalgewinn positiv ist.
Nö, ist nicht so. Wie willst Du den Totalgewinn/-verlust nachweisen, wenn Liebhaberei angesagt ist?
Ab Liebhaberei interessiert nicht mehr, was Einnahmen und was Ausgaben waren. Die Bescheide sind dann bestandskräftig! Er hat also in diesen Jahren einen Gewinn von ¤ 0,00 erzielt. Von Dir abgenickt.
Aber der Mandant muß jederzeit damit rechnen, dass das FÀ nachfragt, wie sich denn seine Liebhaberei entwickelt - und ob nun nicht wieder Gewinne erzielt werden.

Dein Mandant zahlt bestimmt nicht freiwillig unnötige EÜR`s, Also soll er vorsichtshalber alle Belege aufheben. Gib ihm dann noch ein Raster an die Hand, damit er sich ganz grob ausrechnen kann, wie viel Einnahmen er jährlich haben darf, damit er ein Liebhaber bleibt.
Und damit dürften alle zufrieden sein.

Gruß

tosch
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Nachrichten in diesem Thema
Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 11:46
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 15:21
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010 17:36
RE: Übergang zur Liebhaberei - Opa - 29.06.2010, 15:53
RE: Übergang zur Liebhaberei - Jive - 07.07.2010, 15:18

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