Übergang zur Liebhaberei
|
29.06.2010, 15:21
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Übergang zur Liebhaberei
Eisvogel schrieb:Mein eigentliches Problem ist, dass ein nicht unerheblicher Warenbestand vorhanden ist. Ich frage mich, was passiert mit diesem Warenbestand, wenn ab dem Jahr X nun ein Liebhabereibetrieb vorliegt?Wenn die Verluste der letzten Jahre nicht berücksichtigt werden - in denen ja der WE steckt - dann würde ich den Verkauf des Bestandes als Folge dieser Liebhaberei betrachten und daher steuerfrei belassen. Überlegung: wenn Du für 2009 keine EÜ erstellst, sondern zur Bilanzierung wechselst, kannst Du den Warenbestand gewinnerhöhend buchen und damit vielleicht die Verluste retten - wenn es denn gewünscht ist. Was ist ein Nebengewerbe? ![]() Heisst das, er hat auch ein "Haupt"gewerbe? Dann kann über die nächsten USt-Erklärungen ganz fix festgestellt werden, wie viel Umsatz auf die Liebhaberei entfällt. Und wenn Du dann schon die Liebhaberei akzepiert hast, ist Streit vorprogrammiert, wenn das FA ein Jahr später aufgrund gestiegener Umsätze für die Liebhaberei wieder eine Gewinnermittlung haben will. In diesem Fall würde ich - sofern Liebhaberei azeptiert wird - den Punkt Warenbestand tatsächlich mit dem FA abstimmen und schriftlich fixieren. Es sei denn, jemand liefert noch die Musterlösung und dies Problem ist entschärft. Gruß tosch |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 11:46
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010 15:21
RE: Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 16:32
RE: Übergang zur Liebhaberei - tosch - 29.06.2010, 17:36
RE: Übergang zur Liebhaberei - Eisvogel - 29.06.2010, 20:02
RE: Übergang zur Liebhaberei - Opa - 29.06.2010, 15:53
RE: Übergang zur Liebhaberei - Jive - 07.07.2010, 15:18
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste