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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
28.06.2010, 13:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2010 13:44 von Petz.)
Beitrag: #1
§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
im Vorgriff:

BETREFF Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG;
Aufhebung Nichtanwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl I S. 181)

BEZUG BMF-Schreiben vom 14. Mai 2010
IV C 6 - S 2244/09/10002, DOK 2010/0362092

GZ IV C 6 - S 2244/09/10002
DOK 2010/0464101
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)


Mit Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 - (BStBl 2010 II S. 220) und Beschluss vom 18. März 2010 (BStBl II S. xxx) hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

Das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl I S. 181), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009, a.a.O., nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, wird aufgehoben.

Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit.

Im Auftrag
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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren - Petz - 28.06.2010 13:44

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