§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
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28.06.2010, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.06.2010 13:44 von Petz.)
Beitrag: #1
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§ 17 und Halbeinkünfteverfahren
im Vorgriff:
BETREFF Teilabzugsverbot des § 3c Absatz 2 EStG; Aufhebung Nichtanwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl I S. 181) BEZUG BMF-Schreiben vom 14. Mai 2010 IV C 6 - S 2244/09/10002, DOK 2010/0362092 GZ IV C 6 - S 2244/09/10002 DOK 2010/0464101 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Mit Urteil vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 - (BStBl 2010 II S. 220) und Beschluss vom 18. März 2010 (BStBl II S. xxx) hat der Bundesfinanzhof - entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung - entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z. B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Das BMF-Schreiben vom 15. Februar 2010 (BStBl I S. 181), nach dem die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009, a.a.O., nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden ist, wird aufgehoben. Es ist beabsichtigt, die bisherige Verwaltungsauffassung im JStG 2010 durch eine gesetzliche Änderung in § 3c Absatz 2 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2011 festzuschreiben. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit. Im Auftrag Kraeusel |
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