GmbH & Co.KG
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27.05.2010, 14:23
Beitrag: #2
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RE: GmbH & Co.KG
Hallo,
der Denkfehler liegt darin, dass das Sonder-BV getrennt von der KG zu betrachten ist. Du ermittelst als erstes den Wert der KG. Somit erhälst Du die die Vermögenswerte für jeden Beteiligten Gesellschafter (Gesamthandvermögen), also auch für die GmbH Mit dem Vermögensanteil der GmbH lässt sich nun auch der Wert der GmbH und somit die Gesellschaftsanteile der beteiligten Gesellschafter ermitteln. Jetzt hast Du sowohl die Anteile an der KG (reine Mitunternehmeranteile) als auch an der GmbH (Sonder-BV) ermittelt und hast einen Übertragungswert. Und ich wäre dankbar, wenn noch jemand meine Auffassung teilen würde, denn ich bin definitiv zu lange aus dem Steuerjob raus um das jetzt hundertprozentig sicher zu vertreten. (Schäm) ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Nachrichten in diesem Thema |
GmbH & Co.KG - tolledeu - 27.05.2010, 09:02
RE: GmbH & Co.KG - zaunkönig - 27.05.2010 14:23
RE: GmbH & Co.KG - tolledeu - 28.05.2010, 12:28
RE: GmbH & Co.KG - Dragon - 28.05.2010, 13:27
RE: GmbH & Co.KG - tolledeu - 31.05.2010, 09:50
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