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Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
18.05.2010, 13:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2010 13:30 von meyer.)
Beitrag: #26
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Kiharu schrieb:Neueste Info:

Nach Besprechung Bund-Länder-Ebene soll keine Anlaufhemmung zum Tragen kommen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, den AEAO zu § 170 entsprechend zu ergänzen.
Mit anderen Worten: Es wird wieder eine neue Runde (mindestens) bis zum BFH geben, bis die Sache geklärt ist.

Mich ärgert, dass ein einschlägiges Verfahren schon mal beim BFH hing, aber die von der Finanzverwaltung eingelegte Revision zurückgenommen wurde, so dass es nicht zu einer Entscheidung kam (gut, kann ggf. auch andere Gründe gehabt haben, als ein Urteil in der Sache zu diesem Punkt zu vermeiden).
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - meyer - 18.05.2010 13:30
RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung - al*pe - 23.02.2012, 18:21

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