Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
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17.05.2010, 10:43
Beitrag: #23
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RE: Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Das wird jetzt immer interessanter mit der Anlaufhemmung - obwohl ich davon ausgehe, dass es da keinen Unterschied zwischen Antrags- und Pflichtveranlagung geben dürfte.
Wenn ich diese Anweisung auch erhalten könnte wäre ich auch etwas schlauer, was die Verwaltungsmeinung angeht. Danke schon mal vorab. Ciao Dragon |
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