Einsatzwechseltätigkeit
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18.04.2010, 17:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2010 18:09 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
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RE: Einsatzwechseltätigkeit
Dieser Treffpunkt ist keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Diese Fahrtkosten können also nur als Reisekosten abgerechnet werden, von jedem, der mit den eigenen PKW fährt. Eine Entfernungspauschale gibt es bei Fahrtkosten einer Auswärtstätigkeit nicht. (Außer eben bei einer Fahrt vorher zur regelm. Arbeitsstätte, aber ich denke, das dies klar ist.) mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
Einsatzwechseltätigkeit - Petz - 18.04.2010, 11:55
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Hans-Christian - 18.04.2010 17:10
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Petz - 18.04.2010, 18:25
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Opa - 19.04.2010, 09:08
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Petz - 19.04.2010, 17:15
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Hans-Christian - 19.04.2010, 18:00
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Petz - 19.04.2010, 18:09
RE: Einsatzwechseltätigkeit - Hans-Christian - 19.04.2010, 18:20
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