Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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06.04.2010, 12:43
Beitrag: #66
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RE: Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
Die Bescheide hinsichtlich des Soli sind vorläufig. Soweit OK.
Was passiert aber eigentlich jetzt bei dem gezahlten Soli auf die Abgeltungssteuer? Muss ich bei der Bank o. dem FA gegenüber auch auf die Vorläufigkeit pochen und wie soll das eigentlich in Praxis aussehen? Selbst wenn ich immer die Anlage Kap ausfülle, wird im Bescheid nur die Vorläufigkeit hinsichtlich des Soli zur ESt stehen, aber eben nicht hinsichtlich des Soli zur Abgeltungssteuer. Ignoriert ihr das Problem, oder wie handhabt ihr das? |
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