Bilanz oder EÜR für eK?
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02.04.2010, 12:44
Beitrag: #2
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RE: Bilanz oder EÜR für eK?
Moin Ulrike,
dank BilMog gibt es nun für eK - genauer gesagt Einzelkaufleute - die Möglichkeit, auf die Erstellung einer Bilanz zu verzichten, wenn sie bestimmte Größenklassen nicht überschreiten. Nachzulesen im neuen § 241a HGB. Das sollte man mit den Mandanten besprechen und dabei einige Aspekte beachten. Wie zum Beispiel, dass Banken lieber eine Bilanz haben wollen. Oder wenn Wechsel der Gewinnermittlungsart ein Übergangsgewinn vorhanden sein kann. In unserer Kanzlei werden diese Mandanten nun darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt. Wir lassen uns dann schriftlich bestätigen, welche Gewinnermittlungsart sie wünschen. Fröhliche Ostern e Ich habe nichts anzumelden, außer dass ich genial bin (Oscar Wilde) |
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Nachrichten in diesem Thema |
Bilanz oder EÜR für eK? - ulrike - 02.04.2010, 11:47
RE: Bilanz oder EÜR für eK? - experttobe - 02.04.2010 12:44
RE: Bilanz oder EÜR für eK? - ulrike - 03.04.2010, 10:16
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