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KAP 2009: Z. 14 f.
30.03.2010, 19:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2010 19:38 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: KAP 2009: Z. 14 f.
Petz schrieb:Bei uns läuft KAP 2009 noch nicht einmal.

Macht nix.

Riester-Rente 2009 auch nicht.

Und 34a immer noch nicht, aber das Gesetz ist ja auch erst gut 2 Jahre alt......
Ich habe schon seit 2008 Einspruchsverfahren für 2007 laufen, bei denen es in einem Fall um einen siebenstelligen streitigen Betrag geht. War ein Spezialfall. Es ging darum, ob § 32c EStG 2007 auf Veräußerungsgewinne anzuwenden ist, wenn das günstiger ist als die vermeintliche Tarifbegünstigung nach § 34. Mit anderen Worten: Das FA hat den Veräußerungsgewinn höher besteuert, als wenn ein laufender Gewinn in der Höhe zu besteuern gewesen wäre.

So ungefähr im April 2009 haben sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern auf die Anwendung "unserer" Rechtsauffassung verständigt. Es liegen auch in den für mich relevanten Ländern überall interne Anweisungen vor, außerdem gibt es eine veröffentlichte Kurzinformation der OFD Münster vom 23.04.2009. In dieser wird darauf hingewiesen, dass "eine Anpassung der Fachprogramme demnächst erfolgt".

Bis heute höre ich immer wieder von zwei RB-Stellen in NRW und Niedersachsen: Wir können dem Einspruch leider immer noch nicht abhelfen, da das unser Programm noch nicht rechnen kann. Wir warten selber dringend drauf ...

Wohlgemerkt: Es geht um eine simple Günstigerprüfung, die DATEV schon von Anfang an für 2007 vorgesehen hatte und es war inzwischen ungefähr ein Jahr Zeit, das umzusetzen ...

Vor kurzem wurde es mir zu bunt und ich habe das eine FA angeschrieben, dass sie das doch bitte manuell lösen sollen, dürfte ja eigentlich kein Problem sein, schließlich muss das Ganze nur ohne § 34 gerechnet werden, man braucht es also im Grunde nur als laufenden Gewinn einzutragen ...

Bis jetzt habe ich noch nichts gehört. Der Mandant hat aber (in NRW) beträchtliche Kirchensteuern vorfinanziert und Erlassanträge laufen, die von den Kirchen schon zugesagt, aber erst abschließend beschieden werden, wenn die richtigen Bescheide da sind. Somit hat er schon jetzt beträchtliche Zinsnachteile.
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KAP 2009: Z. 14 f. - tosch - 30.03.2010, 09:32
RE: KAP 2009: Z. 14 f. - Opa - 30.03.2010, 10:36
RE: KAP 2009: Z. 14 f. - Petz - 30.03.2010, 16:58
RE: KAP 2009: Z. 14 f. - meyer - 30.03.2010 19:32

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