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Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
26.03.2010, 10:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2010 10:06 von Opa.)
Beitrag: #15
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
Ich staune auch manchmal was für Dinge bei meinen Online-Erklärungen so durchgeht. Ich sag den Mandanten, daß man es probieren kann, aber das FA garantiert nachfragen wird. Und was passiert? Nix. Bei anderen für mich eindeutigen Sachverhalten streiten sie sich bis aufs Messer.
Risiko-Managment gut und schön, spart vielleicht auch ein paar Euro, aber zu einer gerechten und einheitlichen Besteuerung führt es m.E. nicht. Ich habe Kollegen, die den ganzen Tag zusammenarbeiten und in einem FA veranlagt werden. Bei dem Einen geht alles durch, so wie es beantragt wurde, bei dem Anderen muss ich jedes Jahr unzählige Bescheinigungen des AG vorlegen und es geht jedes Jahr nur über das Einspruchsverfahren. Nervig, und den beiden nicht zu erklären.
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RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage? - Opa - 26.03.2010 10:05

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