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Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
25.03.2010, 16:53
Beitrag: #8
RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage?
experttobe schrieb:Bei zwei Bekannten, die bei zwei unterschiedlichen Finanzämtern (in unterschiedlichen Städten) veranlagt werden, wird der Nachweis über die tatsächliche Höhe der Arbeitstage verlangt. Angegeben wurden 250 AT.

Vermutlich Auswirkung des maschinellen Risikomanagements.

Bei 250 und mehr Tagen meckert die Maschine, das muss dann überprüft werden.
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RE: Prüfschwerpunkt Arbeitstage? - Petz - 25.03.2010 16:53

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