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Strafbefehl vs. FG-Prozess
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17.03.2010, 12:39
Beitrag: #3
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RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess
wirklich dumm gelaufen.
Aber Kiharu hat recht, eine rechtliche Bindungswirkung besteht nicht, nur eine faktische. Das bedeutet, sachlich gegen die Begründung des Strafgerichts argumentieren. Ich würde mal Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte nehmen und mal schaun, was in dem Verfahren tatsächlich gelaufen ist. Das, was die Mandanten erzählen, stimmt oftmals so nicht. Wenn man AE genommen hat, dann kann man im finanzgerichtlichen Verfahren ganz konkret auf die Schwachstellen im strafgerichtlichen Verfahren hinweisen.[/i] Beste Grüße Vorwitzig
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Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010, 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010, 12:28
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Vorwitzig - 17.03.2010 12:39
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - showbee - 17.03.2010, 16:50
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010, 17:44
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 18.03.2010, 10:08
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - phönix - 18.03.2010, 11:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 18.03.2010, 10:43
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