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Strafbefehl vs. FG-Prozess
17.03.2010, 12:28
Beitrag: #2
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess
Zitat:Wie kann das sein? Klar gehen FG-Prozess und Zivilrecht auseinander, aber wer muss denn hier ermitteln, doch die Steufa und wer entscheidet ob Steuerhinterziehung vorliegt Zivil- oder Finanzgericht?

Das eine hat mit dem anderen erstmal gar nichts zu tun. Beide Gerichten entscheiden in eigener Machtvollkommenheit. Der Ausgang eines Strafverfahrens hat für das steuerrechtliche Verfahren allenfalls indizielle Bedeutung. Mehr nicht.

Soll heissen, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Hinterziehung fallen läßt, kann mein FG immer noch der Ansicht sein, dass Hinterziehung vorliegt.

Was ich aber an deinem Fall nicht verstehe, warum ist es für dein FG-Verfahren relevant, ob Hinterziehung vorliegt? Für die Frage der Verjährung wirds wohl nicht relevant sein.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010, 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010 12:28

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