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Strafbefehl vs. FG-Prozess
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17.03.2010, 12:07
Beitrag: #1
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Strafbefehl vs. FG-Prozess
Hallo,
ich habe hier ein Fall, der mich an meinem Rechtsverständnis zweifeln lässt. Der SV in Kurzform. BP bei einem EU für die Jahre 2005-2007. Die Dame kann sich einen über die Jahre immer gleich auftretenden Vorgang nicht erklären. Ich hoffe ich kann es deutlich machen. Der Mandant hat über die Jahre sein EC-Kartengerät als quasi eigenen Kontoautomaten genutzt. Wann immer er mal Bargeld brauchte, nahm er es aus der Kasse und schob seine EC-Karte in den Automaten und löste eine Lastschrift von seinem Privatkonto auf das Firmenkonto über diesen Betrag aus. Die Frage nach Sinn und Zweck dieser Geschichte soll mal egal sein. Klar die BP schätzte all das als zusätzliche Einnahmen hinzu und macht sofort dem Mandanten mit dem §370 AO vertraut. Es wurden Bescheide erlassen, Einspruch eingelegt und das Verfahren ist beim FG anhängig. Dann, Anfang des Jahres, kam ein Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung auf Strafantrag der Steufa. Die Anwältin (vom Mandanten selbst gewählt u.m.E. überfordert) legte Einspruch ein und begründete ihn mit dem offenen Verfahren vor dem FG. Der Richter lehnte ab, Termin fand statt und Mandant wurde zu xxx Tagessätzen verurteilt. Habe es gerade auf dem Tisch. Wie kann das sein? Klar gehen FG-Prozess und Zivilrecht auseinander, aber wer muss denn hier ermitteln, doch die Steufa und wer entscheidet ob Steuerhinterziehung vorliegt Zivil- oder Finanzgericht? Der Mandant hat auf anraten der Anwältin das Strafmaß angenommen. Ich denke dass ich meine FG-Akte zuklappen kann. Er ist doch rechtskräftig verurteilt, warum sollte ein FG-Richter sich jetzt noch einmal irgendwie Mühe geben den SV zu klären. Ich denke das war`s oder? LG T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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Strafbefehl vs. FG-Prozess - tolledeu - 17.03.2010 12:07
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Kiharu - 17.03.2010, 12:28
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - Vorwitzig - 17.03.2010, 12:39
RE: Strafbefehl vs. FG-Prozess - showbee - 17.03.2010, 16:50
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