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Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
10.03.2010, 10:56
Beitrag: #4
RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25
Hi,

Dragon schrieb:Zu diesem Thema gibt es auch ein BMF-Schreiben v. 02.07.2008;

Darin gibt es eine Passage, dass soziale Einrichtungen (darunter fallen auch nat. Personen) begünstigt im Sinne von Umsatzsteuerfreiheit erlangen können, wenn Sie im Vorjahr fast ausschliesslich von Trägern der Jugendhilfe, Kirchen etc. für Ihre Tätigkeiten (Betreuung der Inobhutgenommenen) bezahlt wurden.
Dazu braucht man das BMF-Schreiben nicht - das ist schon in § 4 Nr. 25 S. 2 b) bb) geregelt

Unter diesen Voraussetzungen müsste eigentlich auch der Sub ust-frei sein - spätestens ab dem 2. Jahr (?).

Zitat:Denn die Betreuung durch Angestellte würde ja USt-frei sein.
Das ist kein allgemeingültiges Argument. Auch der Verkauf von Wohnungen ist ust-frei, die Bauarbeiten sind es aber nicht

Da können enorme Auswirkungen rumkommen - ich würde das mit einer verbindlichen Anfrage klären.


Gruß

tosch
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RE: Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 25 - tosch - 10.03.2010 10:56

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