Änderung aufgrund Riester
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08.03.2010, 11:19
Beitrag: #12
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RE: Änderung aufgrund Riester
Sorry Opa, nur weil das Finanzamt die Regelungen der AO kennt und anwendet und Du falsche Anträge stellst und/oder Deine Mitglieder nicht wissen, ob sie eine Riestervertrag haben, kannst Du den schwarzen Peter nicht dem Finanzamt zuschieben.
Daher nochmal für Dich: 1. RdV geht nicht, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Lies den § 363 AO durch! 2. Du hast einen Antrag auf Festsetzung unter VdN entweder im Rahmen der Veranlagung zu stellen oder im Einspruch. Wenn Du das nicht weisst, ist das nicht das Problem des FA. Die Sachbearbeiter werden nicht dafür bezahlt Beratung für LoHis oder Stb. zu machen. 3. Zitat:Und nun erklär mir mal, was (außer einer Klage) ich noch für Möglichkeiten habe.Das Finanzamt bitten einen VdN aufzunehmen!!!! 4. Zitat:Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, ähnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachträglich aufgrund der Bescheinigung zu ändernNö fehlt es nicht. Die VL werden in einem gesonderten Verwaltungsakt festgesetzt. Haben somit mit der Steuerfestsetzung rein gar nichts zu tun. Der Sonderausgabenabzug ist aber Bestandteil der Steuerfestsetzung. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. 5. Zitat:Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell später noch (zumindest vielleicht in einigen Fällen) gewährt zu bekommen. Und warum beantragst du nicht die Aufnahme des VdN statt dich hier aufzuregen? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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