Änderung aufgrund Riester
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08.03.2010, 10:30
Beitrag: #11
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RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:Wow, das war deutlichHilft aber mir nicht weiter. Zitat:RdV gibts 1. erst bei Einspruch (und dieser lag in deinem Fall noch gar nicht vor)Und ob. Ich habe in mehreren Fällen Einspruch eingelegt, mit der Bitte um RdV, weil die Bescheinigung noch nicht vorliegt: --> RdV abgelehnt. Und nun erklär mir mal, was (außer einer Klage) ich noch für Möglichkeiten habe. weiterer Fall: Zitat:Was ist so schwer daran, die Erklärung mit der ausgefüllten Anlage AV und einem Anschreiben abzugeben, in dem Du den Sachverhalt schilderst, darauf hinweist, dass die Anbieterbescheinigung noch nicht vorliegt und du um eine Festsetzung unter VdN bittest?Wenn die (gerade bei neuen) Mandanten die Frage nach der Riester Rente verneinen (weil sie es oftmals nicht wissen(s.o. öffentl. Dienst)), --> was soll ich machen wenn ich die Unterlagen erst im Folgejahr zufällig finde. Es fehlt hier eindeutig eine Regelung, ähnlich wie bei den VL, einen Bescheid nachträglich aufgrund der Bescheinigung zu ändern. Eine VL kann man auch nach 2 Jahren nachreichen und der Bescheid wird mit Festsetzung der VWL geändert. Mir war als hätte ich gelesen, daß die Bescheinigung ab 2010 auch elektronisch gemeldet wird und daraufhin der Steuerbescheid geändert werden könnte. Aber ich war mir nicht sicher, daher die Nachfrage. Werde ich eben weiterhin, wie ich jetzt bereits begonnen habe, gegen jeden Bescheid Einspruch aufgrund einer eventuellen Riester Besch. einlegen und auf Zeit spielen um sie eventuell später noch (zumindest vielleicht in einigen Fällen) gewährt zu bekommen. |
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