Änderung aufgrund Riester
|
07.03.2010, 11:35
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:Nur passiert das eben nicht. Und das Berliner Schreiben wie auch die Verfügung der OFD Magdeburg sind alle mind 5 Jahre alt, als die Riester Sache noch relativ neu war. Heute gehen alle Bescheide nach Schema F raus, wenn ich später mit der Bescheinigung komme, hab ich keine Chance. Die Änderung mit der Günstigerprüfung wird abgelehnt. Schon mal drüber nachgedacht, dass auch Du ein wenig in der Pflicht bist? Was ist so schwer daran, die Erklärung mit der ausgefüllten Anlage AV und einem Anschreiben abzugeben, in dem Du den Sachverhalt schilderst, darauf hinweist, dass die Anbieterbescheinigung noch nicht vorliegt und du um eine Festsetzung unter VdN bittest? Schließlich wollt ihr doch was vom FA. Und gerade wenn LoHis oder Stb. involviert sind, kann man doch erwarten, dass die sagen, was sie wollen. Und mal unter uns. Zitat:Als ich sagte "hab ich noch nicht" wollten sie mir nichtmal RdV gewähren. Das würdest du von mir auch nicht bekommen. RdV gibts 1. erst bei Einspruch (und dieser lag in deinem Fall noch gar nicht vor) und 2. nur wenn die rechtlichen Gegebenheiten erfüllt sind. Dies ist bei "ich hab die Bescheinigung noch nicht" einfach nicht der Fall. Da musst du dann schon sagen, dass du einen VdN haben willst. Kurzum, ich kann deinen Frust nicht wirklich verstehen. Stell die richtigen Anträge und dann läufts. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste