Änderung aufgrund Riester
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06.03.2010, 15:23
Beitrag: #8
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RE: Änderung aufgrund Riester
Zitat:In den Fällen, in denen der Einkommensteuererklärung weder eine Anlage AV noch eine Anbieterbescheinigung beigefügt worden ist, aber aus der Einkommensteuererklärung für das Vorjahr zu erkennen ist, dass eigentlich förderfähige Beiträge geleistet worden sein müssten, ist die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) durchzuführen.Nur passiert das eben nicht. Und das Berliner Schreiben wie auch die Verfügung der OFD Magdeburg sind alle mind 5 Jahre alt, als die Riester Sache noch relativ neu war. Heute gehen alle Bescheide nach Schema F raus, wenn ich später mit der Bescheinigung komme, hab ich keine Chance. Die Änderung mit der Günstigerprüfung wird abgelehnt. Nur dann Klagen wegen 50,- oder auch 150,-? Das Risko ging eben bisher keiner ein. Die ganze Sch... stinkt mir bis... Viele (gerade im öffentl. Dienst / VBL bzw. ZVK) wissen gar nicht, daß sie eine Riester Rente haben (zahlt ja nur der AG). Wenn ich dann später (teilweie erst im Folgejahr) zufällig in irgendwelchen Unterlagen die Bescheinigung finde, kann ich nichts mehr machen. |
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