Änderung aufgrund Riester
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05.03.2010, 18:27
Beitrag: #3
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RE: Änderung aufgrund Riester
Ich kenne nichts Neues.
Aber ich praktiziere genwärtig bei mehreren Fällen Folgendes problemlos: Wenn, und nur dann ist es ja interessant, der SA-Abzug günstiger ist als die Zulagen und die Bescheinigung für den VZ noch nicht vorliegt, gebe ich die Erklärung (sende ich) trotzdem ab mit den Daten des Vorjahres. Was passiert, erstaunlich, es gibt einen Bescheid mit den SA-Abzuges der Daten des Vorjahres und nach eigen Wochen bekomme ich einen korrigierten Bescheid nach Nachreichung der Bescheinigung. Durch Zufall die Erklärung abgegeben und gar nicht an AV gedacht und keine Bescheinigung als Beleg dem FA hinterhergeschickt und trotzdem eben einen Bescheid erhalten mit SA-Abzug berechnet nach den alten Daten des Vorjahres. Die Korrektur erfolgt eben auf den dann neuen Daten der Bescheinigung. Klingt putzig, aber es ist wirklich so. Probier es doch einfach einmal Opa. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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