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Wegzug in die Schweiz
03.03.2010, 20:07 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2010 20:14 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Wegzug in die Schweiz
Hatte so einen Fall (Wegzug in die Schweiz, anschließend Tätigkeit in D als Grenzpendler) neulich auch.

Die Grenzgängerregelung nach Art. 15a DBA Schweiz geht (falls Voraussetzungen erfüllt) der normalen Regelung nach Art. 15 vor. Dann wäre das Besteuerungsrecht beim Anssäsigkeitsstaat Schweiz, D erhebt eine Lohnsteuer von 4,5%, die in der Schweiz anrechenbar ist.

Allerdings muss die so genannte überdachende Besteuerung nach Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz geprüft werden, eine Art erweiterte beschränkte Steuerpflicht.

Wenn die greift, hat D für das Wegzugsjahr und die folgenden fünf Jahre noch das volle Besteuerungsrecht für deutsche Einkünfte mit Anrechnung schweizerischer Steuer. Dann wäre aber "normaler" Lohnsteuerabzug vorzunehmen.

Es könnte aber in dem angefragten Fall die Rückausnahme des Art. 4 Abs 4 Satz 4 DBA Schweiz greifen.

Oder welcher Fall liegt hier vor?

Im Wegzugsjahr auf jeden Fall keine Abgeltungswirkung, da Einbeziehung in eine Erklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht vorgeht (§ 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG).

PS: Ich finde § 50 Abs. 5 EStG nicht.
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Wegzug in die Schweiz - ecro - 03.03.2010, 19:01
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