Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
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17.02.2010, 22:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2010 22:55 von meyer.)
Beitrag: #6
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RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand
Nachtrag:
10d EStG ist hier kein Thema, es ist weit und breit kein Verlust festzustellen (allenfalls, wenn man auf vollen Abzug der Erhaltungsaufwendungen in 2004 gehen wollte, das macht aber in dem Fall keinen Sinn). Nichtanwendung von § 82b EStDV (natürlich nicht EStG) wäre ein Problem für mich, wenn dadurch 4/5 des Erhaltungsaufwandes wegbrechen würden, daher habe ich die Frage gestellt, um die Risiken abzuschätzen. Ist bisher aber nicht thematisiert worden und wird es wohl auch nicht mehr. |
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Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 21:32
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:22
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010, 22:49
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - showbee - 17.02.2010, 22:41
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - Petz - 17.02.2010, 22:46
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - meyer - 17.02.2010 22:51
RE: Verjährt oder nicht? - Umqualifizierung Erhaltungsaufwand - fliederus2 - 18.02.2010, 21:19
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