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Veräußerungsgewinn
11.02.2010, 09:57
Beitrag: #12
RE: Veräußerungsgewinn
Der Veräußerungsgewinn ist ja nach § 16(2) der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens übersteigt. Wissen wir alle.

Dabei ist, wenn man sich den Wortlaut genau ansieht, die Art der Gewinnermittlung eine "besondere Art", also weder 4(1) noch 4(3) oder §§8,9 EStG. Deshalb kann es hier nicht um den Eintritt einer Bedingung handeln, die in 5 Jahren steuerwirksam ist. Denn der Veräußerungsgewinn ist im Jahr der Veräußerung zu versteuern.

Daher ist es ein rückwirkendes Ereignis, inklusive der unschönen eigenen Festsetzungsverjährungsregel.

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Veräußerungsgewinn - Petz - 10.02.2010, 21:28
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