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1% Regel und Fahrten als agB
26.01.2010, 02:04
Beitrag: #29
RE: 1% Regel und Fahrten als agB
Hallo,

1%-Regelung und zusätzlicher Abzug als agB oder anderer Aufwand im Zusammenhang mit der Einkommenserklärung ist nach Rechtsprechung (s.o.) und allgemeiner Kommenierung der Literatur nicht möglich.

Der Gedankenansatz mit der anteiligen Lohnsteuer kann auch nicht richtig sein. Dazu sollte man sich vor Augen führen, was die Lohnsteuer eigentlich ist.

Zum Einen stellt die 1%-Methode ja lediglich eine pauschalierte Möglichkeit der Entgeltbesteuerung (und der SV-Belastung) dar, dafür, dass hier einem Arbeitnehmer ein Vorteil gewährt wird - mithin Sachbezug und Arbeitslohn. Nur diesen Betrag bekommt er ja nicht ausgezahlt sondern steht ihm in anderer Form als Vorteil zur Verfügung.
Ein gewährter Vorteil kann aber nicht gleichzeitig mit einer wirtschaftlichen Belastung einhergegen, da dem AN ja insoweit kein Aufwand entstanden ist. Und die Lohnsteuer kann kein Aufwand darstellen.

Würde man dem Gedanken hier folgen, wäre die ganze Systematik der Lohnbesteuerung hinfällig, da hierbei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von der Nettoebene auf die Bruttoebene gehoben würde.
Wirtschaftliche Belastung kann aber nur vom verfügbaren Teil des Einkommens erfolgen.
Und der verfüglbare Teil des Einkommens ändert sich bei der Heranziehung von Sachbezügen nicht, auch dann nicht, wenn man hier die zusätzliche Lohnsteuer als Nettominderungsbetrag sehen will.

Das sieht dann anders aus, wenn der AN wirtschaftlich tatsächlich belastet würde, z.B. wenn er einen Zuschuss oder eine andere Form der Beteiligung für die geldwerten Vorteile leisten würde, da ihn dies wirtschaftlich belastet, also sein verfügbares Einkommen tatsächlich mindert.


Systemkonform kann der AN, welchem ein Kfz zur privaten Nutzung von seinem AG überlassen wird, nur dann steuerlich relevante Aufwendungen neben dem WK-Abzug bei n.s.Einkünfte geltend machen, wenn er mit den tatsächlichen Aufwendungen belastet ist, also wie alle Steuerpflichtigen mit eigenem Kfz behandelt wird. Die tatsächliche wirtschaftliche Belastung kann aber nur anhand eines Fahrtenbuches geführt werden. Die Pauschalierungsregelung im Gesetz ist eine Vereinfachungsregelung und deckt in der Tat lediglich die n. abzf. Aufwendungen der privaten Lebensführung (Einkaufsfahrten, Urlaubsfahrten etc.) ab. Zusatzaufwand, wie eben jene Aufwendungen für Fahrten eines behinderten Kindes sind zusätzlicher Aufwand in tatsächlicher und wirtschaftlicher Form und eben mit der Pauschalierung nicht abgedeckt.

Im Wortlaut bei den a.g.B heißt es doch auch...........die ihm entstanden sind - und zwar in tatsächlicher und nicht fiktiver Form entstanden sind.


Für mich ergibt sich hier überhaupt kein Diskussionsansatz, da es gänzlich an der wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen fehlt.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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Nachrichten in diesem Thema
1% Regel und Fahrten als agB - Kiharu - 21.01.2010, 11:58
RE: 1% Regel und Fahrten als agB - zaunkönig - 26.01.2010 02:04

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