Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 22:07
Beitrag: #17
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Die angegebene Korrekturnorm ist total egal. Solange der Bescheid zu Ungunsten geändert wurde.
Der Prüfbericht kann schon kein Hinweis auf Verböserung sein, da zum Zeitpunkt des Ergehen desselbigen ja noch gar kein Hinweis auf drohende Verjährung vorhanden war. Da hatten wir ja noch die "andere" Ablaufhemmung. Das zum einen. Und zum anderen, muss ein Hinweis auf Verböserung zwingend den Tipp mit der Rücknahme enthalten, sonst wäre der Hinweis nicht wirksam. Ich für meinen Teil habe noch gar gar gar keinen BP-Bericht mit einen solchen Hinweis gesehen (was ja im Übrigen auch Blödsinn wäre, wegen der "anderen" Ablaufhemmung s.o.) Also, lass es dir durch den Kopf gehen, trumpf bei deinem Kollegen ein wenig auf und denkt dran, der Drops ist noch nicht endgültig gelutscht Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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