Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 21:37
Beitrag: #13
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Handschriftliche Notiz auf den Änderungsbescheiden: "Geändert nach § 172 I 2 AO."
Egal, ob nun Nummer 2 oder Satz 2 gemeint ist: Die angegebene Korrekturvorschrift ist zwar unzutreffend, aber das ändert ja nichts an der zutreffenden Korrekturvorschrift, oder? Und an der FV rüttelt's erst recht nicht. Was ist denn GöGa? ® |
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