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Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
25.01.2010, 21:24
Beitrag: #9
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Sorry, da muss ich widersprechen.

Die Festsetzungsverjährung war gehemmt durch den Einspruch. Das stimmt wohl. Theoretisch damit eine Änderung möglich.

Aber: Wenn das Finanzamt in Fällen, wo die Verjährung nur wegen des Einspruches noch nicht eingetreten ist, plötzlich nach § 173 zu Ungunsten ändert (was ja wohl passiert ist) dann stellt das eine Verböserung dar. Begründung: Hätte man dem Ef die beabsichtigte Änderung zu Ungunsten mitgeteilt, hätte dieser mit der Rücknahme des Einspruches dies verhindern können, da die Verjährungsfrist einzig durch den Einspruch gehemmt war.

Der BFH hat dies schon entschieden in einem Fall, wo bedingt durch den Einspruch der VdN wieder zum Leben erweckt worden ist. Da hat sich das FA doch flugs gedacht, das nutzen wir aus und ändern mal was zu Ungunsten. Fand der BFH gar nicht lustig und sah darin eine Verböserung. Die sieht er nämlich immer dann, wenn die Möglichkeit durch Einspruchsrücknahme einer Änderung zu Ungunsten (wonach auch immer) zu entgehen.

Und genau das dürfte doch in deinem Fall für 1994 gegeben sein.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung - Kiharu - 25.01.2010 21:24

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