Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 21:16
Beitrag: #8
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Kiharu schrieb:Das musst du mir erläutern. Das FA hat irgendwelche WK den AK zugeordnet und damit wohl auch recht gehabt. Ist mir auch wurscht, kann heute sowieso keiner mehr nachvollziehen. Weder ich, noch mein Kollege oder der SB vom FA ist da involviert. Dann haben die die fertige Bp 9...10 Jahre lang liegen lassen und nichts gemacht. Jetzt kommen die Bescheide. Korrekturvorschrift ist vorhanden, Festsetzungsverjährung wegen 171 (3a) noch nicht eingetreten. Die tritt nämlich neben die FV des 171 (4), die längst eingetreten ist. Fazit: Der Bescheid ist änderbar. Durch rechtzeitige Einspruchsrücknahme wäre die FV eingetreten, aber morgen wird der Änderungsbescheid Herrin des Verfahrens, § 365. ® |
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