Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 21:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2010 21:09 von ecro.)
Beitrag: #6
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RE: Festsetzungsverj�hrung vs. Ablaufhemmung
Kiharu schrieb:Der Bescheid ist ohnehin rechtswidrig wegen fehlenden Hinweis auf Verb�serung. Nein. Der Bescheid 1994 konnte nach � 173 ge�ndert werden und der von 1995 nach 174 oder 177, je nach Belieben. Eines Hinweises auf Verb�serung (1994) bedarf es da nicht. Der Einspruch verhindert nur die Festsetzungsverj�hrung. Kiharu schrieb:Was w�re denn dein Wunschziel? Den 95er Bescheid mitnehmen und den 99er nicht? Den 1994er nicht. Genau. Ich h�tte mich wohl l�ngere Zeit nicht in der N�he des Finanzamts blicken lassen d�rfen. � |
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