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Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
25.01.2010, 20:55
Beitrag: #4
RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Unabhängig davon, dass ich schon ein paar SV-Probleme haben. Z.B.

Zitat:1999: Ein Steuerbescheid für 1999 ergeht, es wird zulässig Einspuch eingelegt.

Welcher Bescheid für 1999 ergeht denn im gleichem Jahr?

Verstehe ich deinen letzten Beitrag überhaupt nicht mehr.

Zitat:eider ist es noch viel schlimmer. Gleichzeitig gab es nämlich auch den 1995er BEscheid, alles mit gleichen Parametern - nur halt günstiger als der Erstbescheid (Ergebnisverschiebung). Da hätte ich den Einspruch natürlich nicht zurückgenommen.

Was hat das Ergehen des 95er Bescheides mit dem 99er zu tun. Warum hindert der 95er Bescheid an der Rücknahme des 99er Einspruches?

Wie konnte das FA den 99er Bescheid aufgrund BP nun im Jahr 2010 zu Ungunsten ändern? Ich seh da schon ne Verböserung und da wäre wohl zunächst der verfahrensrechtlich richtige Weg einzuhalten. Andernfalls kann ich nur sagen, schiet was drauf ob die Frist für eine Rücknahme heute Nacht abläuft. Der Bescheid ist ohnehin rechtswidrig wegen fehlenden Hinweis auf Verböserung.

Was wäre denn dein Wunschziel? Den 95er Bescheid mitnehmen und den 99er nicht?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung - Kiharu - 25.01.2010 20:55

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