Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 20:41
Beitrag: #3
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RE: Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Danke.
Ist aber leider rum. War nicht mein Mandat, und der zuständige Kollege wollte nicht ran, weil der Einspruch dann "weg" ist. Rechtsschutzbedürfnis. Leider ist es noch viel schlimmer. Gleichzeitig gab es nämlich auch den 1995er BEscheid, alles mit gleichen Parametern - nur halt günstiger als der Erstbescheid (Ergebnisverschiebung). Da hätte ich den Einspruch natürlich nicht zurückgenommen. ® |
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