Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
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25.01.2010, 20:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2010 10:49 von ecro.)
Beitrag: #1
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Festsetzungsverjährung vs. Ablaufhemmung
Sachverhalt:
1999: Ein Steuerbescheid für 1994 (Anm.: Schreibfehler korrigiert, vormals stand hier versehentlich 1999) ergeht, es wird zulässig Einspuch eingelegt. 2000: Eine Außenprüfung beginnt und wird ordnungsgemäß beendet. Keine Besonderheiten, aber ein Mehrergebnis. Bericht ist aus 2001. Folgerungen (geänderter Bescheid) wird nicht erlassen. 2010: Am Do, den 21. Januar steckt das FA den Änderungsbescheid sowie ein Schreiben in den Kasten, in dem nachgefragt wird, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Am Mo, den 25. Januar ist beides in der Kanzlei. Ich mag den (materiell-rechtlich richtigen) Änderungsbescheid nicht. Hier setzen meine Überlegungen ein: Wenn ich heute den Einspruch zurücknehme, kann der Änderungsbescheid nicht mehr ergehen. Überlegung hierzu: Ablaufhemmung § 171 (4) letzter Satz: Mit Ablauf des 31. Dezember 2005, spätestens. Aber: weitere Ablaufhemmung nach § 171 (3a) wegen des anhängigen Einspruchs. Bekanntgabe = Festsetzung, § 155 (1) S. 1+2, aber Bekanntgabe = Di, 26. Januar, § 122 (2) Nr.2 AO. Wenn ich mit der Einspruchsrücknahme die zweite Ablaufhemmung rauskegele, kann das FA nicht mehr ändern. Oder? ® |
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