1% Regel und Fahrten als agB
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21.01.2010, 18:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.01.2010 19:37 von Buchi.)
Beitrag: #11
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RE: 1% Regel und Fahrten als agB
BFH Urteil vom 26.04.2006 - X R 35/05 (veröffentlicht am 11.10.2006)
Entscheidungsstichwort (Thema) Nutzung eines betrieblichen KFZ zur Erzielung von Überschusseinkünften ist mit der Anwendung der 1 v.H.-Regelung nicht abgegolten Leitsatz: Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zur Erzielung von Überschusseinkünften ist durch die Bewertung der privaten Nutzung nach der 1 v.H.-Regelung nicht mit abgegolten. Sie ist vielmehr mit den auf sie entfallenden tatsächlichen Selbstkosten als Entnahme zu erfassen. Auszug aus dem Urteil: "Die abgeltende Wirkung der Bewertung mit 1 v.H. des Bruttolistenpreises bezieht sich indessen nur auf die Kraftfahrzeugnutzung zu Zwecken, die dem nach § 12 Nr. 1 EStG einkommensteuerlich unbeachtlichen Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Nutzungsentnahmen, die --wie im Streitfall-- im Zusammenhang mit der Verwendung des Fahrzeugs zur Erzielung anderweitiger steuerbarer Einkünfte stehen, sind durch die 1 v.H.-Regelung dagegen nicht erfasst." Könnte das dazu passen? Wenn er also die Fahrten wirklich wirklich als agB geltend machen will, dann müsste er doch auch andererseits zusätzlichen Arbeitslohn versteuern oder? Und wenn er keine zusätzliche Kfz-Nutzung versteuert, dann fehlt es ihm wirklich an den "Aufwendungen" bzw. haben ihn die Fahrten wirtschaftlich garnicht belastet. Gruß Buchi |
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