Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
|
16.08.2007, 08:04
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Hallo,
danke Clematis. Ich kenne keinen Kiosk/Imbiss in irgend einem Schwimmbad, der nicht auch Tische und Stühle neben der Verkaufseinrichtung stehen hat. Die große Frage wäre eben, sind diese Vorrichtungen zum Verzehr Gegenstand des Pachtvertrages oder nicht. Wären sie Gegenstand des Vertrages, so gehören sie zweifelsfrei dem Betreiber des Kiosk/Imbiss mit der Folge, dass die Umsätze dem Regelsteuersatz unterliegen. Gehören sie nicht zum Pachtvertrag, so sind sie dem Schwimmbadbetreiber zuzurechnen. Allerdings in logischer Folge zum genannten BFH-Urteil und der räumlichen Nähe der Vorrichtungen zum Kiosk/Imbiss, müsste auch hier der Regelsteuersatz angewendet werden. Eine Regelung, wie sie für Fast-Food-Ketten gilt ("Essen sie hier oder zum mitnehmen"), ist im Schwimmbad nicht möglich, da die Badegäste keine Möglichkeit haben das Betriebsgelände zu verlassen, somit die räumliche Nähe immer gegeben ist. Es wäre also nicht einmal möglich nach ermäßigten und regelbesteuerten Umsätzen aufzuteilen. Ich sehe in diesem konkreten Fall keine Möglichkeit zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Ehrlich gesagt ist das steuerliche Risiko für so ein kleines Unternehmen auch recht hoch. Bei ca. 200.000 Besucher im Jahr und einem Pro-Kopf-Umsatz von 2,50 Euro ergibt dies einen Umsatz von 500.000 Euro. Hierin enthalten sind entweder 7% Steuer = 32.710 Euro oder 19% Steuer = 79.830 Euro. Das Risiko einer jährlichen Nachzahlung von rund 47.000 Euro, und dies gegebenenfalls für 3 bis 5 Jahre (Steuerverkürzungsgefähr!) bei einer Außenprüfung, ist mir persönlich auch viel zu hoch, als dass ich hier zur Risikoberatung "ermäßigte Steuer" gehen würde. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 14.08.2007, 15:12
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Clematis - 14.08.2007, 17:11
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 14.08.2007, 20:56
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 14.08.2007, 23:05
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 15.08.2007, 22:44
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Clematis - 16.08.2007, 07:49
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - zaunkönig - 16.08.2007 08:04
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 16.08.2007, 22:49
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste