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Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
15.08.2007, 22:44
Beitrag: #5
RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%?
Die Teller und Bestecke sind nicht notwendige Verkaufsverpackung, sondern machen m.E. genau die Dienstleistung aus. (Zur Verfügung Stellen + Reinigen der Teller und Bestecke)

Wenn ich das dem Kunden aber in ner Pappe o.ä. Einwegverpackung übereiche, und der nimmt das dann mit, dann ist es für mich nach wie vor eine Lieferung, die ermäßigt besteuert werden kann.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Schwimmbadgastronomie 19% oder 7%? - Lemgun - 15.08.2007 22:44

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